Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 20.10.1994 - 2 L 706/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Die Frau des Herrn Meier müsste eigentlich 'Dame Meier' heißen" - Unterschiedliche Sprachentwicklung ist nicht diskriminierend
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GG Art. 3 Abs. 2, Abs. 3
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 20.10.1994 - 2 L 706/91
- BVerwG, 15.02.1995 - 7 B 39.95
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1572
- NVwZ 1995, 799 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.1994 - 2 L 706/91
Die begehrte Feststellung läßt sich auch nicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht stützen, das in Art. 2 I GG i.V. mit Art. 11 GG enthalten ist (vgl. zu diesem Recht z. B. BVerfGE 65, 1 [41 ff.] = NJW 1984, 419). - BVerfG, 20.07.1981 - 1 BvR 1417/80
Beginn der Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Anrede und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.10.1994 - 2 L 706/91
Das BVerfG hat bereits in seinem eine Verfassungsbeschwerde der Kl. betreffenden Beschluß vom 20.7.1981 (BVerfG, NJW 1981, 2178) ausgeführt, daß die Kl. durch die Anrede Frau nicht unter Verletzung des Art. 3 II und III GG gegenüber Männern diskriminiert werde, weil diese mit Herr angeredet würden.
- FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 1147/06
Eröffnung des Finanzrechtsweg - keine Diskriminierung der Frau durch vorrangige …
Hinsichtlich der gewählten Anrede "Herrn ... und Frau ..." handelt es sich überdies um eine dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch in Wort und Schrift entsprechende übliche Anrede, die auf keinerlei Verletzung, Unhöflichkeit oder Diskriminierung abzielt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Urteil vom 20. Oktober 1994, 2 L 706/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 1572 sowie der dazu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 15. Februar 1995, 7 B 39/95, nachzulesen bei [...]; zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in Bezug auf die Anrede von weiblichen Arbeitnehmern mit Frau ..., vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Juli 1981, 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 625). - FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - 3 K 1147/07
Steuererklärung - Ehefrau darf im Steuerbescheid an zweiter Stelle stehen
Hinsichtlich der gewählten Anrede "Herrn ... und Frau ..." handelt es sich überdies um eine dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch in Wort und Schrift entsprechende übliche Anrede, die auf keinerlei Verletzung, Unhöflichkeit oder Diskriminierung abzielt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - OVG -, Urteil vom 20. Oktober 1994, 2 L 706/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1995, 1572 sowie der dazu ergangene Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - über die Nichtzulassungsbeschwerde vom 15. Februar 1995, 7 B 39/95, nachzulesen bei juris; zu einem ähnlich gelagerten Sachverhalt in Bezug auf die Anrede von weiblichen Arbeitnehmern mit Frau ..., vgl. Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 20. Juli 1981, 1 BvR 1417/80, NJW 1981, 625). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1994 - 21 A 209/94
Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; Fehlende Diskriminierung; Frau; Mädchen
Zur fehlenden Diskriminierung der Anrede "Frau" statt "Dame" vergleiche im übrigen BVerfG, 1981 -07-20, 1 BvR 1417/80 und OVG Lüneburg, 1994-10-20, 2 L 706/91.